Ich habe die Zulassung für allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bis 1.7.2025
Bis dato sind nur Akut- und Kurzzeittherapien möglich.
Ab 1.7.2025 sind psychologiche Beratung, Coaching, Einzelsupervision , Biodynamische Behandlungen, Traumaarbeit privat zu bezahlen und richten sich nach der aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage oder individuellen Absprachen. Die Kosten für Paartherapien werden von den Krankenkassen ebenfalls nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden.