Konditionen


 Gesetzliche Krankenkassen

 

Ich habe die Zulassung für allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

 

Bei entsprechenden Krankheitsbildern nach dem ICD 10 erfolgt die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Dazu wird  zunächst eine Kurzzeittherapie von 12 Std. beantragt, die verlängert werden kann.

 

Vor Aufnahme einer Psychotherapie biete ich zeitnah eine Probestunde (probatorische Stunde) unabhängig von der jeweiligen Wartezeit zum Kennenlernen an, die in den telefonischen Sprechzeiten vereinbart werden können. (oder Rückruf über AB)

 

 

Private Krankenversicherung / Beihilfe

 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Entsprechen die Gebühren nicht den minimalsten gesetzlichen Kassensätzen, erhebe ich eine entsprechende Zuzahlung .  Zum Einstieg und Kennenlernen werden Ihnen 5 probatorische Einzelstunden bewilligt. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich die Formulare zusenden.

 

 

Berufsgenossenschaft

 

Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.

 

 

Selbstzahlend

 

Beratung, Coaching, Supervision , Biodynamische Massagen ua. sind privat zu bezahlen und richten sich nach der aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage oder individuellen Absprachen. Die Kosten für Paartherapien werden von den Krankenkassen ebenfalls nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden.